Leinenpflicht für Hunde: ein Überblick für Deutschland

« Was Sie in Bezug auf den Leinenzwang beachten sollten »

So schön das Zusammenleben mit einem Hund ist – es gibt dabei einiges zu beachten. Allem voran steht das Wohlbefinden der Vierbeiner im Vordergrund, für das hochwertiges Futter und Kausnacks, ausreichend artgerechte Beschäftigung und ein liebevolles Zuhause essenziell sind. Daneben sollten Sie aber auch auf rechtliche Vorgaben wie die Leinenpflicht für Hunde achten. Gerade für frisch gebackene Hundehalter kann das sehr herausfordernd sein, da sich diese in den Bundesländern und oft sogar Gemeinden unterscheiden. Aus diesem Grund erhalten Sie im Folgenden einen groben Überblick über das Thema.

Was bedeutet die Leinenpflicht für Hunde?

Beschlüsse zur Leinenpflicht für Hunde – auch Leinenzwang genannt – regeln, unter welchen Voraussetzungen Hundehalter ihre Vierbeiner an der Leine führen müssen. Diese können sein:

  • saisonale Gegebenheiten,
  • spezielle Orte, z. B. Naturschutzgebiete oder Wälder,
  • dass der Hund einer bestimmten Rasse angehört,
  • dass der Vierbeiner zu jung und/oder nicht ausreichend abgerichtet ist,
  • dass der Halter bei einem Tier dazu verurteilt wurde, etwa weil es jemanden gebissen hat.

Irrtümlich nehmen viele oft an, dass es ein bundesweites Gesetz zur Leinenpflicht für Hunde gibt. Das ist allerdings nicht der Fall: In Deutschland entscheidet jedes Bundesland für sich, ob und wie sie vorgegeben, Fellnasen an der Leine zu führen. Häufig geben die Länder die Befugnis sogar an die Kommunen weiter. Dadurch können in jeder Gemeinde andere Regelungen gelten.

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Was bedeutet das für meinen Hund?

In einigen Bundesländern gilt während der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht. Nur, kann gesagt werden, denn wieder andere haben einen allgemeinen Leinenzwang. Aber gerade für die Vierbeiner, die den Rest des Jahres nach Lust und Laune über die Wiese tollen können, geht die saisonale Einschränkung manchmal mit Herausforderungen einher. Schließlich müssen sie nun entgegen ihrer Gewohnheit dauerhaft an der Leine laufen, was einerseits den Raum zum Entdecken und andererseits die Bewegung einschränkt.

« Nicht selten brauchen die Fellnasen dann besonders viel Aufmerksamkeit und Beschäftigung – während der Gassirunde und am besten auch im heimischen Garten. »

Für junge Hunde empfiehlt sich außerdem ein konsequentes Leinentraining, damit die Zeit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich wird. Gesunde Leckerchen mit wenig Kalorien eignen sich hierfür am besten und beugen potenziellem Übergewicht vor.

Leinenzwang in Deutschland: allgemeine Richtlinien

Zwar werden die Regelungen zur Leinenpflicht überwiegend von den Bundesländern oder sogar einzelnen Städten, Gemeinden oder Bezirken festgelegt. Dennoch gibt es einige Punkte, die sich gut verallgemeinern lassen.

« In öffentlichen Bereichen mit größeren Ansammlungen von Menschen können Sie davon ausgehen, dass eine Pflicht zum Anleinen besteht. »

Ob in der Fußgängerzone, in der Nähe von Schulen und Kindergärten, oder auf Märkten. Das gilt auch zu Ihrem Schutz: Geht Ihr Vierbeiner in der Menge verloren, bricht vermutlich Chaos aus. Und für dadurch entstehende Schäden haften Sie.

« Von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten oder Hundestränden profitieren Sie und Ihr tierischer Liebling am meisten. »

Ein Leinenzwang oder für Hunde gesperrte Bereiche können ärgerlich sein. Doch häufig gibt es dafür speziell ausgewiesene Gebiete, in denen Ihre Fellnase nach Herzenslust toben kann. Das hat zwei entscheidende Vorteile: Es sind eigentlich immer genügend Artgenossen zum Spielen da und Sie beobachten das Ganze entspannt, ohne dauerhaft nach Radfahrern oder Fußgängern Ausschau halten zu müssen.

« Bei einer Missachtung der Leinenpflicht drohen hohe Bußgeldstrafen. »

Je nach Region kann ein Verstoß gegen die Verordnungen sehr teuer werden – vor allem dann, wenn ihr Hund gegenüber Menschen oder Tieren auffällig geworden ist. Vereinzelt ist es laut Gesetz sogar möglich, dem Halter den Hund zu entziehen.

« In fast allen Bundesländern dürfen außerdem Jäger wildernde, reißende oder teilweise auch nur streunende Hunde außerhalb der Einwirkung des Halters erschießen. »

Viele Hundehalter sind davon überzeugt, dass ihr Tier gut abgerichtet ist und bei ihnen bleibt. Gilt eine Leinenpflicht, kann ein einziger Ausreißer Ihren Vierbeiner im schlimmsten Fall das Leben kosten. Beschäftigen Sie ihn deshalb auf der Gassirunde lieber mit kleinen Spielchen oder belohnen Sie seinen guten Leinengehorsam mit einem leckeren Kauknochen, anstatt dem Wunsch nach freiem Auslauf nachzugeben.

« Manche Hunde sind von einer Leinenpflicht befreit. »

Dienst-, Begleit- oder Rettungshunde betrifft die Leinenpflicht in der Regel nicht – vorausgesetzt, sie gehen gerade ihrer Tätigkeit nach.

Leinenpflicht: Was gilt in den jeweiligen Bundesländern?

Allgemein lässt sich sagen, dass Hundehalter Ihre Tiere innerhalb geschlossener Ortschaften bundesweit an der Leine führen müssen. Abgesehen davon ist es aufgrund regionaler Eigenheiten sinnvoll, Vorgaben zur Leinenpflicht für Hunde in den jeweiligen Hoheitsgebieten zu entscheiden.

« Nur so können wilde Tiere, Pflanzen, Menschen und auch deren Besitz bestmöglich geschützt werden. »

Das führt allerdings bei vielen Hundefreunden zu Verwirrung – insbesondere dann, wenn es mal in den Urlaub geht. Bevor Sie sich mit Ihrer Fellnase auf den Weg machen, ist es daher ratsam, sich vorher über die Vorgaben vor Ort zu informieren. Einen groben Überblick erhalten Sie hier für jedes Bundesland, Sonderregelungen der Kommunen sind aber nicht zu vernachlässigen.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, in dem es keine landesweiten Vorgaben bezüglich einer Leinenpflicht für Hunde gibt – vorausgesetzt, Sie rufen Ihre Fellnase sicher ab. Davon ausgenommen sind Rassen, die vom Land als gefährlich eingestuft wurden, diese müssen Sie an der Leine führen. Für die meisten Rassen kann ein Wesenstest von der Pflicht entbinden. Alles darüber hinaus wird von der jeweiligen Stadt oder Kommune beschlossen.

Bayern

Auch in Bayern gibt es keine landesweiten Regelungen im Detail. Das übergeordnete Landesgesetz überlässt es den Kommunen, den Schutz von Menschen und Umwelt im Kontext der örtlichen und zeitlichen Bedingungen sicherzustellen. Dabei muss aber das Bewegungsbedürfnis von Hunden ebenso berücksichtigt werden. Demzufolge finden sich in der Regel ausreichend Flächen, auf denen die Tiere unter Aufsicht frei herumlaufen können.

Berlin

Seit 2016 gilt in Berlin außerhalb von eingezäunten Grundstücken und speziell ausgewiesener Hundeauslaufgebiete eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde, wenn keine Sachkundeprüfung vorliegt. Für Hundehalter sind vor allem 2 Vorgaben entscheidend:

  1. Leinen bis zu 1 m Länge

An öffentlich zugänglichen, engen und belebten Orten darf die Leine nicht länger als 1 Meter sein. Das gilt beispielsweise in Bus und Bahn, Fußgängerzonen und auf Volksfesten – aber auch auf den Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilien- und Bürohäusern.

  1. Leinen bis zu 2 m Länge

In den Erholungsgebieten ist es erlaubt, dass Sie Ihre Fellnase an einer Leine von bis zu 2 m führen. Dazu gehören Parks und Grünanlagen, Waldflächen, die Uferpromenaden, Kleingärten und Campingplätze – unabhängig davon, ob es sich um Rand- oder Innenstadtgebiete handelt.

Brandenburg

Genau wie in Berlin dürfen Hunde in Brandenburg nur innerhalb von eingezäunten Privatgrundstücken und speziell ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten frei laufen. Im Umkehrschluss hat der Leinenzwang hier landesweit in allen öffentlich zugänglichen Bereichen seine Gültigkeit. Auch hier muss die Leine reißfest und maximal 2 m lang sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden gilt darüber hinaus für jeden Hund eine Maulkorbpflicht. Städte und Kommunen können zusätzlich eigene Regelungen treffen.

Bremen

Um Personen und andere Tiere zu schützen, gilt in vielen öffentlichen Bereichen des Bremer Stadtgebiets eine Leinenpflicht für Hunde – einschließlich einiger Park- und Grünanlagen. Außerhalb des bebauten Stadtgebiets ist es den Vierbeinern die meiste Zeit erlaubt, frei umherzustreifen. Die Ausnahme stellt die Brut- und Setzzeit dar, die das Land vom 15. März bis zum 15. Juli datiert. Währenddessen müssen Sie Ihren tierischen Liebling im Wald und am Feld anleinen.

Hamburg

Auch für das gesamte Hamburger Landesgebiet ist eine allgemeine Leinenpflicht in Kraft. Eine Gehorsamsprüfung kann Sie und Ihre Fellnase davon befreien, sodass sie auf ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen allein laufen darf. Zusätzlich gibt es spezielle Hundeauslaufflächen, auf denen nicht geprüfte Vierbeiner ohne Leine ebenfalls ausgelassen toben können. Die erlangte Befreiung vom Leinenzwang gilt allerdings nicht:

  • an Orten, an denen zahlreiche Menschen zusammenkommen,
  • in und an öffentlichen Gebäuden, z. B. Schulen,
  • in Naturschutzgebieten,
  • für läufige, auffällige, ungehorsame oder gefährliche Hunde.

In diesen Fällen ist das Führen an einer kurzen Leine notwendig.

Hessen

Das Land Hessen hat keinen allgemeingültigen Leinenzwang. An Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten und in öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Hunde aber nicht allein laufen. Parks- und Gartenanlagen sind zudem dazu angehalten, eindeutig auszuweisen, ob eine Leinenpflicht für Hunde besteht oder nicht. In einigen Städten und Kommunen kommen außerdem Sonderregelungen hinzu. Dort kann es sein, dass Sie Ihre Fellnase während der Brut- und Setzzeit und generell in bestimmten Bereichen – auch Grünanlagen – an der Leine führen müssen.

Mecklenburg-Vorpommern

Wie in Hessen dürfen Vierbeiner laut Hundehalterverordnung in Mecklenburg-Vorpommern an belebten Orten, Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wenig ohne Leine laufen. Hinzu kommen Tiergärten. Abgesehen davon regeln die jeweiligen Städte und Gemeinden, wo und wann Sie Ihren tierischen Liebling nur an der Leine mitnehmen können. Insbesondere auf der Suche nach einem Hundestrand ohne Leinenzwang gilt es, auf die Beschilderungen zu achten.

Niedersachsen

Landeseinheitlich ist in Niedersachsen einzig die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli geregelt. Während dieser Zeit müssen die Fellnasen in der freien Landschaft – also im Wald, auf Feldwegen, Wiesen, Deichen sowie an und in Gewässern – an die Leine. Grünanlagen, die sich innerhalb eines bebauten Stadtgebiets befinden, sind davon grundsätzlich erst einmal nicht betroffen. In einzelnen Städten und Kommunen gelten aber häufig weitere Einschränkungen.

Nordrhein-Westfalen

Zum Schutz von Mensch und Tier gilt auch im Land Nordrhein-Westfalen eine landesweite Leinenpflicht an belebten Orten, vor allem im Innenstadtbereich. Gleiches betrifft öffentliche Gebäude und Grünanlagen außer speziell ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Für große Hunde – hier definiert ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 kg – gilt ein strengerer Leinenzwang. Innerhalb von bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen sie grundsätzlich an die Leine. Nicht gekennzeichnete Waldgebiete fallen hier nicht darunter.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind Städte und Gemeinden selbst für Regelungen bezüglich der Führung von Vierbeinern zuständig – eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde gibt es nicht. Laut des Waldgesetzes dürfen sie aber nur allein laufen, wenn sie auf den Wegen bleiben. Einzelne Städte haben dafür mitunter sehr umfangreiche Vorschriften.

Saarland

Während der Brut- und Setzzeit besteht im Saarland eine einheitlich geregelte Leinenpflicht für Hunde in freier Natur. Die Besonderheit: Vierbeiner, die zuverlässig abrufbar sind und den Bereich des Weges nicht verlassen, sind davon ausgenommen. Klappt das nicht, drohen Strafen. Abgesehen davon können Natur- und Wildschutzgebiete wie auch die Städte und Kommunen Sonderregelungen erlassen, die das Laufen ohne Leine weiter einschränken.

Sachsen

Abgesehen von sogenannten Listenhunden gibt es in Sachsen keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. In einzelnen Kommunen und Städten gelten jedoch meist verschiedene Sonderregelungen, über die Sie sich individuell informieren sollten. Vor allem in Stadtgebieten bedeutet das in der Regel, dass Ihr Vierbeiner an der Leine laufen muss.

Sachsen-Anhalt

Genau wie in Sachsen hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde erlassen. Allerdings gilt während der Brut- und Setzzeit – 1. März bis 15. Juli – ein landesweiter Leinenzwang in Wäldern, auf Wiesen, Feldern und auf angrenzenden öffentlichen Straßen. Strengere Vorschriften zum Führen eines Hundes regeln die Kommunen und Städte eigenständig und im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten.

Schleswig-Holstein

Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gilt in Schleswig-Holstein landesweit eine Leinenpflicht für Hunde:

  • an Orten mit viel Publikumsverkehr, z. B. Haupteinkaufsbereiche, Volksfeste und Aufzüge.
  • in Grünanlagen, mit Ausnahme speziell ausgewiesener Hundeauslaufgebiete.
  • in öffentlich zugänglichen Bereichen, etwa dem ÖPNV, Schulen und Mehrfamilienhäusern.
  • an Deichen, in Nationalparks und im Wald.

Es ist möglich, dass an manchen Orten keine Anleinpflicht besteht. Das ist dann aber ausdrücklich ausgewiesen. Städte und Kommunen können zudem strengere Regelungen treffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind im Küstenland die Strände. Vom 1. April bis zum 30. September sind Sie mit Ihrer Fellnase gar nicht dazu berechtigt, diese zu betreten. Ausgenommen sind hiervon besonders gekennzeichnete und abgetrennte Hundestrände ohne Leinenpflicht.

Thüringen

In Thüringen gibt es kein landesweites Gesetz zur Leinenpflicht für Hunde. Allerdings sieht das Waldgesetz vor, dass sich die Vierbeiner dort ausschließlich angeleint aufhalten dürfen. Darüber hinaus legen auch hier die Gemeinden und Städte eigene Verordnungen fest. Zumeist besteht ein Leinenzwang in öffentlichen Bereichen.